Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 25.05.2012

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   OLG Braunschweig, 23.04.2012 - Ws 41/12   

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https://dejure.org/2012,21273
OLG Braunschweig, 23.04.2012 - Ws 41/12 (https://dejure.org/2012,21273)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 23.04.2012 - Ws 41/12 (https://dejure.org/2012,21273)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 23. April 2012 - Ws 41/12 (https://dejure.org/2012,21273)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 268a Abs. 3 StPO; § 302 StPO; § 306 Abs. 1 StPO; § 311 Abs. 2 StPO; § 57 Abs. 1 S. 1, 2 StGB; § 64 S. 2 StGB; § 67d Abs. 5 S. 2 StGB; § 68a Abs. 1 StGB; § 68c Abs. 1 S. 1 StGB
    Wirksamkeit eines formularmäßigen Rechtsmittelverzichts bei Erledigungserklärung einer Maßregel und Ablehnung einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Rechtsmittelverzichts bei Erledigungserklärung einer Maßregel und Ablehnung einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit eines durch Unterschrift bestätigten, vorgedruckten Rechtsmittelverzichts auf einem mit "Belehrungsprotokoll über die Bedeutung der Führungsaufsicht" überschriebenen Dokument

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bremen, 24.08.2011 - Ws 105/11

    Unwirksamkeit eines im Protokoll formularmäßig vorgesehenen Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.04.2012 - Ws 41/12
    Enthält das mit "Belehrungsprotokoll über die Bedeutung der Führungsaufsicht" überschriebene Formular auch einen lediglich vorformulierten Rechtsmittelverzicht, ohne dass dieser gegenüber anderen Punkten durch besondere Gestaltung hervorgehoben ist, trägt die anlässlich des Belehrungsgesprächs abverlangte Unterschrift die Annahme eines wirksamen Rechtsmittelverzichts nicht (Anschluss: Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen. Beschluss vom 24.08.2011, Ws 105/11).

    Wenn aber bereits dahingehend Bedenken bestehen, ob das Erklärte dem wirklich Gewollten entspricht, liegt kein wirksamer Rechtsmittelverzicht vor (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 24.08.2011 - Ws 105/11 (2 Ws 85/11) - zitiert nach juris, Rdnr. 16; Paul in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Auflage 2008, § 302, Rdnr. 11).

    Darüber hinaus kann sich die Unwirksamkeit der Verzichtserklärung unter den Gesichtspunkten der Beachtung fairer Verfahrensgestaltung und der gerichtlichen Fürsorgepflicht auch aus sonstigen Umständen ihres Zustandekommens ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2006 - 5 StR 457/05 - zitiert nach juris, Rdnr. 3; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 24.08.2011 - Ws 105/11 (2 Ws 85/11) - zitiert nach juris, Rdnr. 17).

    Insoweit hätten bei ihm Bedenken aufkommen können, ob er zu Streichungen berechtigt ist, weil hierauf weder in dem Formular noch mündlich durch den Arzt hingewiesen wurde (vgl. hierzu auch Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 24.08.2011 - Ws 105/11 (2 Ws 85/11) - zitiert nach juris, Rdnr. 17, das in einem ähnlich gelagerten Fall den Rechtsmittelverzicht ebenfalls für unwirksam erachtete).

    Die vorgegebene Formulierung ist daher geeignet, die freie Willensentschließung eines Betroffenen zu beeinflussen und zugleich einen Irrtum über die Reichweite der Erklärung hervorzurufen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 24.08.2011 - Ws 105/11 (2 Ws 85/11) - zitiert nach juris, Rdnr. 17).

  • OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Ws 85/11

    Reststrafenaussetzung; Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen einer positiven

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.04.2012 - Ws 41/12
    Wenn aber bereits dahingehend Bedenken bestehen, ob das Erklärte dem wirklich Gewollten entspricht, liegt kein wirksamer Rechtsmittelverzicht vor (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 24.08.2011 - Ws 105/11 (2 Ws 85/11) - zitiert nach juris, Rdnr. 16; Paul in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Auflage 2008, § 302, Rdnr. 11).

    Darüber hinaus kann sich die Unwirksamkeit der Verzichtserklärung unter den Gesichtspunkten der Beachtung fairer Verfahrensgestaltung und der gerichtlichen Fürsorgepflicht auch aus sonstigen Umständen ihres Zustandekommens ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2006 - 5 StR 457/05 - zitiert nach juris, Rdnr. 3; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 24.08.2011 - Ws 105/11 (2 Ws 85/11) - zitiert nach juris, Rdnr. 17).

    Insoweit hätten bei ihm Bedenken aufkommen können, ob er zu Streichungen berechtigt ist, weil hierauf weder in dem Formular noch mündlich durch den Arzt hingewiesen wurde (vgl. hierzu auch Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 24.08.2011 - Ws 105/11 (2 Ws 85/11) - zitiert nach juris, Rdnr. 17, das in einem ähnlich gelagerten Fall den Rechtsmittelverzicht ebenfalls für unwirksam erachtete).

    Die vorgegebene Formulierung ist daher geeignet, die freie Willensentschließung eines Betroffenen zu beeinflussen und zugleich einen Irrtum über die Reichweite der Erklärung hervorzurufen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 24.08.2011 - Ws 105/11 (2 Ws 85/11) - zitiert nach juris, Rdnr. 17).

  • BGH, 23.02.2006 - 5 StR 457/05

    Recht auf ein faires Verfahren und Öffentlichkeitsgrundsatz; unwirksamer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.04.2012 - Ws 41/12
    Zwar ist ein Rechtsmittelverzicht als Prozesserklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2006 - 5 StR 457/05 - zitiert nach juris, Rdnr. 3; BGH, Beschluss vom 04.06.1992 - 1 StR 766/91 - zitiert nach juris, Rdnr. 19).

    Darüber hinaus kann sich die Unwirksamkeit der Verzichtserklärung unter den Gesichtspunkten der Beachtung fairer Verfahrensgestaltung und der gerichtlichen Fürsorgepflicht auch aus sonstigen Umständen ihres Zustandekommens ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2006 - 5 StR 457/05 - zitiert nach juris, Rdnr. 3; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 24.08.2011 - Ws 105/11 (2 Ws 85/11) - zitiert nach juris, Rdnr. 17).

  • OLG Celle, 22.02.2010 - 2 Ws 41/10

    Aussetzung der Maßregel zur Bewährung bei Missbrauch von Vollzugslockerungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.04.2012 - Ws 41/12
    Als Behandlungserfolg ist hierbei bereits anzusehen, dass der Süchtige eine gewisse Zeit vor einem Rückfall in die Sucht bewahrt werden kann (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.02.2010 - 2 Ws 41/10 - zitiert nach juris, Rdnr. 7).
  • BGH, 04.06.1992 - 1 StR 766/91

    Abgabe eines Rechtsmittelverzichts wegen der Abgabe von Versprechungen die nicht

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.04.2012 - Ws 41/12
    Zwar ist ein Rechtsmittelverzicht als Prozesserklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2006 - 5 StR 457/05 - zitiert nach juris, Rdnr. 3; BGH, Beschluss vom 04.06.1992 - 1 StR 766/91 - zitiert nach juris, Rdnr. 19).
  • OLG Braunschweig, 29.05.2013 - 1 Ws 108/13

    Reihenfolge der Anrechnung von Untersuchungs- und Organisationshaft bei

    Dieser ist unwirksam, wie der Senat bereits im Beschluss vom 23. April 2012 (Ws 41/12, juris), der dasselbe Formular betrifft, dargelegt hat.
  • OLG Stuttgart, 24.10.2017 - 4 Ws 396/17

    Maßregelvollstreckung: Ablehnung einer Abkürzung der Führungsaufsicht durch die

    Gleiches gilt, wenn das Erklärte nicht dem wirklich Gewollten entspricht (vgl. BGH, aaO; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23. April 2012 - Ws 41/12 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 24. August 2011 - Ws 105/11 ?, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Auflage 2017, § 302 Rn. 23 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 25.05.2012 - Ws 41/12 (2 Ws 48/12)   

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https://dejure.org/2012,103993
OLG Bremen, 25.05.2012 - Ws 41/12 (2 Ws 48/12) (https://dejure.org/2012,103993)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25.05.2012 - Ws 41/12 (2 Ws 48/12) (https://dejure.org/2012,103993)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. Mai 2012 - Ws 41/12 (2 Ws 48/12) (https://dejure.org/2012,103993)
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